Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Auftraggeber
Junge Liste im Landkreis Dachau e.V.
Moosfeldstraße 14
85238 Petershausen
jungelistedachau@gmail.com
vertreten durch den Vorsitzenden Dr. Tobias Glas
Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (insb. Flyer, Plakate, Broschüren, Anzeigen) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 im Landkreis Dachau.
Zeitraum der Veröffentlichung
Dezember 2025 – März 2026
Finanzierung
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln des Junge Liste im Landkreis Dachau e.V. finanziert, die sich satzungsgemäß aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden – auf gesetzlicher Grundlage und unter Einhaltung der entsprechenden Veröffentlichungspflichten – zusammensetzen. Ansonsten fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Gestaltung und Dienstleistungen:
Beratende Agenturen (inhaltlich-konzeptionelle und organisatorisch-gestalterische Begleitung der Kampagne):
Weimer & Paulus GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 10, 85221 Dachau
Herausgeber der Anzeige-Medien:
Dachauer Nachrichten; Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 München
Dachauer Rundschau; Merkur tz Media GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 27, 85221 Dachau
Kurier Dachau; Münchner Wochenend Zeitung GmbH, Pfarrstraße 15, 85221 Dachau
Honey Familienmagazin; HONEY – Kreativ Agentur, Pellheimer Str. 1, 85244 Röhrmoos
Herausgeber der Plakatflächen:
Ströer CORE GmbH & Co. KG, Werkstättenstraße 31, 51379 Leverkusen
Druckdienstleister:
Albert Metz ALME Projektmanagement, Brunnthaler Str. 5 A, 84518 Garching a.d.Alz
Offsetdruck / Digitaldruck Georg Leitenstorfer GmbH, Feldgedinger Str. 17, 85221 Dachau
Flyeralarm GmbH, Alfred-Nobel-Str. 18, 97080 Würzburg
WIRmachenDRUCK GmbH. Illerstraße 15 71522 Backnang
Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.